Flensburg wächst, zusätzliche Wohnungen werden benötigt. Neben dem Wohnungsneubau und Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist der Erhalt bestehenden Wohnraums für ein Gleichgewicht auf dem Flensburger Wohnungsmarkt notwendig. Kann eine kommunale Zweckentfremdungssatzung dazu beitragen? Was sind die gesetzgeberischen Voraussetzungen? Und was bedeutet eine solche Satzung in der Praxis?
Diesen Fragen geht der Fachbereich Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Flensburg in einer öffentlichen Veranstaltung nach. Als Impulse dienen Vorträge von Dr. Maik Krüger, Leiter des Referats für Wohnraumförderung, Recht des Wohnungswesens, Wohngeld im Innenministerium Schleswig-Holstein und von Gregor Jekel, Leiter der Fachbereichs Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt Potsdam. Im Anschluss bietet sich die Gelegenheit für alle Teilnehmenden, sich zu diesem Thema auszutauschen.
Die Veranstaltung findet in der Bürgerhalle im Flensburger Rathaus statt, die Teilnahme erfordert keine Anmeldung. Die Stadt Flensburg freut sich über viele Teilnehmende und eine rege Diskussion. Weitere Infos unter: www.flensburg.de/stadtdialog