Ab Dienstag, dem 03. Januar 2017, 08.30 Uhr (bis 13.30 Uhr), gibt die bequa in ihrem Büroservice in Flensburg, Nikolaistraße 3, den Sozialpass 2017 für die Stadt Flensburg und die Umlandgemeinden aus. Neben der Stadt Flensburg gilt der Sozialpass auch in der Stadt Glücksburg, in den Gemeinden Harrislee und Handewitt sowie in den Gemeinden der Ämter Hürup, Langballig und Oeversee.
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Der Sozialpass gewährt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen auf Angebote und Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich, um ihnen die Teilhabe daran zu ermöglichen.
Erhalten können ihn
• EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
• EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
• EmpfängerInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I und Personen mit geringem Einkommen (wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Das Einkommen wird vor Ort geprüft)
• Familienangehörige der genannten Personen ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner).
Wer den Sozialpass erhalten möchte, sollte einen aktuellen Leistungsbescheid oder Einkommensnachweis und einen gültigen Personalausweis vorlegen.”