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Pflegestützpunkt Flensburg informiert! Informationsveranstaltung zur Pflegeberufekammer

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Redakteur

Der Pflegestützpunkt in der Stadt Flensburg lädt alle im Pflegebereich tätigen Fachkräfte sowie Interessierte zu einer Informationsveranstaltung zur Pflegeberufekammer am Donnerstag, 25. Januar um 15 Uhr im Europaraum (Ebene E) des Flensburger Rathauses ein.  

Foto: pixabay.com / sabinevanerb

Am 21. April wird die erste Kammerversammlung für Pflegefachpersonen in Schleswig-Holstein an den Start gehen. Bis es soweit ist haben im März über 20.000 registrierte Pflegefachpersonen (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) die Wahl, wen sie in der Pflegeberufekammer als ihre Vertreterinnen und Vertreter einsetzen wollen.  

Die Kammerversammlung ist das Entscheidungsorgan der neuen Heilberufekammer für Pflegende, nach Rheinland-Pfalz die zweite in Deutschland. Sie besteht aus 40 gewählten Vertreterinnen und Vertretern und bestimmt, wie die Kammer ihre eigenen und die gesetzlichen Aufgaben ausführt. Sie entscheidet beispielsweise, wie die Berufsordnung geregelt wird, welche Fort- und Weiterbildungsregelungen es geben wird und auch darüber, was die Kammer unternehmen soll, um die Arbeitsbedingungen für Pflegende zu verbessern. Die Mitglieder der Kammerversammlung sind ausschließlich Pflegefachpersonen, die weiterhin ihren Pflegeberuf ausüben und ihr Mandat ehrenamtlich wahrnehmen.  

Jetzt ist das Wahlausschreiben zur Wahl der 1. Kammerversammlung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein veröffentlicht worden (www.pflegeberufekammer-sh.de).  

Alle Pflegefachpersonen, die sich bis zum 30. November 2017 beim Errichtungsausschuss registriert hatten, sind wahlberechtigt. Das heißt auch, sie haben die Möglichkeit zu kandidieren und dafür eine Liste aufzustellen.   “Jede Stimme zählt!” betont Patricia Drube, Vorsitzende des Errichtungsausschusses. “Egal ob jemand im Funktionsbereich arbeitet oder im ambulanten Pflegedienst, ob in der Leitung, der Lehre oder der direkten Pflege tätig, ob mit oder ohne Weiterbildung oder akademischer Qualifikation – in der Kammerversammlung haben alle den gleichen Status.”  

Alle Mitglieder der Kammerversammlung sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter unserer Berufsgruppe. Durch die Beteiligung an der Wahl bestimmen Pflegende, wem Sie das Mandat geben, sie zu vertreten.   “Personen, die sich für eine Kandidatur interessieren, insbesondere diejenigen, die keinem Berufsverband und keiner Gewerkschaft angehören, stehen vor der Herausforderung, Mitstreiter zu finden, um gemeinsam eine Kandidatenliste zu bilden”, ergänzt Drube.

“Allerdings verhält sich der Errichtungsausschuss in Sachen Wahl absolut neutral. Wer sich zur Wahl stellen will und eine Wahlliste besetzen möchte, kann das über Aushänge, soziale Netzwerke oder auch Organisationen wie Berufsverbände, Gewerkschaften oder den Landespflegerat organisieren.”  

Hintergrund   Im Juli 2015 wurde das Pflegeberufekammergesetz vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet.   Der vom Gesundheitsministerium berufene, ehrenamtliche Errichtungsausschuss hat im Januar 2016 seine Arbeit in Neumünster aufgenommen. Seine Kernaufgaben sind die Vorbereitung und Durchführung der ersten Kammerwahl, aus denen die erste gewählte Kammerversammlung hervorgehen wird.   Die im Aufbau befindliche Pflegeberufekammer wird eine berufsständische Kammer aller in Schleswig-Holstein tätigen Pflegefachpersonen, vergleichbar mit anderen Heilberufekammern wie z.B. der Ärztekammer.  

Mit voraussichtlich mehr als 28.000 Mitgliedern wird sie in Schleswig-Holstein die größte Kammer im Gesundheitswesen sein und die Pflegeberufe in allen ihre Berufsausübung betreffenden Angelegenheiten vertreten.  

Über den aktuellen Stand und die kommenden Schritte wird Frau Maria Lausen als Mitglied des Errichtungsausschusses am 25.1.2018 ab 15.00 Uhr im Rathaus in Flensburg im Europaraum berichten. Beruflich Pflegende und Interessierte sind herzlich eingeladen.  

Kontakt: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein (KöR) Errichtungsausschuss Fabrikstr. 21 24534 Neumünster   04321 755 2301 info@pflegeberufekammer-sh.de

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