Am 29. November 2026 findet in Flensburg die Wahl zum 9. Seniorenbeirat statt. Es sind insgesamt 9 Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen.
Wahlvorschläge können bis zum 05. Oktober 2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
Wahlvorschläge sollen so rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist eingereicht werden, damit etwaige Mängel, die deren Gültigkeit betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können.
Vorschlagsberechtigt sind:
Verbände und Vereine, die sich der sozialen Betreuung von Senioren widmen,
Altenclubs und Seniorenbegegnungsstätten und sonstige Seniorenvereinigungen,
Einzelpersonen und Gruppen von Wahlberechtigten.
Werden Wahlvorschläge nicht durch Einzelpersonen eingereicht, muss eine Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Bewerberin / des vorgeschlagenen Bewerbers beigefügt werden.
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende persönliche und sachliche Voraussetzungen erfüllen:
1. Vollendung des 60. Lebensjahres am Wahltag (29. November 2026).
2. Nicht infolge Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen.
3. Seit mindestens 29. August 2026 mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Flensburg gemeldet.
Das amtliche Formular zur Einreichung eines Wahlvorschlages kann bei der Wahlbehörde, Zimmer 107, Tel. 85-1826 angefordert werden.


