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Neues Deutschland-Schulticket für Schülerinnen und Schüler in Flensburg

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Redakteur
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(CIS-intern) – Ab dem 01.08.2024 wird in Schleswig-Holstein das Deutschland-Schulticket eingeführt. Das Deutschland-Schulticket ist ein reguläres Deutschlandticket zu einem reduzierten Preis von 29 €. Es handelt sich wie beim Deutschlandticket auch um ein monatlich kündbarem Abo.

Das Deutschland-Schulticket in Flensburg richtet sich an Schüler*innen von allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, dänischen Schulen, anerkannten Ersatzschulen und Berufsschulen (nur Schüler*innen ohne Arbeitgeber*in) sowie an alle Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht die Schule besuchen. Wichtig ist, dass die Schüler*innen ihren Wohnsitz in Flensburg haben. Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg oder Nordfriesland wenden sich bezüglich des Deutschland-Schultickets an ihre Kreisverwaltung. 
In Zukunft wird das Deutschland-Schulticket für Flensburg über das Online-Antrags-Verfahren OLAV abgewickelt werden, das es ab diesem Schuljahr bereits im Kreis Schleswig-Flensburg gibt. Flensburg wird dort zum 1. Januar 2025 einsteigen. Daher gibt es von August bis Dezember 2024 eine Übergangslösung mit Rückerstattung von 20 € pro Deutschlandticket. Die Abwicklung hierfür übernimmt die bequa.
Bis Ende 2024 gilt also:

Für den Erhalt des Deutschland-Schultickets muss zuerst ein normales Deutschlandticket für 49 € für das Kind gekauft werden. Das geht am besten als Chipkarte oder Handyticket bei Aktiv Bus (unter https://abo-fl.de/). Das Ticket kann bei Aktiv Bus nur bis zum 15. des Vormonats gekauft werden. Für August muss das Ticket also spätestens am 15. Juli erworben werden. 
Um anschließend eine Vergünstigung von 20 € auf das Ticket zu erhalten, müssen die Zahlungsnachweise aufbewahrt werden (bei der Nutzung der Chipkarte sind das Rechnungsbelege; bei der Nutzung eines Handytickets sind das Screenshots). Es müssen der Name des Kindes und der Gültigkeitszeitraum eindeutig daraus hervorgehen. Die Zahlungsnachweise werden anschließend zusammen mit einer Schulbescheinigung (erst ab dem 14. Lebensjahr notwendig) und dem Antrag auf Rückerstattung eingereicht. Jedes Ticket, das zur Erstattung eingereicht wird und die Anforderungen erfüllt (Schüler*in aus Flensburg; ein Ticket pro Monat), wird berücksichtigt. 

Inhaber*innen eines Sozialpasses können ab dem 01.10.2024. Anträge stellen, alle anderen ab dem 01.01.2025. Der späteste Termin zur Antragstellung für die Rückerstattung ist der 28.02.2025. Das Rückerstattungsverfahren befindet sich noch in der Erarbeitung. Derzeit kann daher noch kein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. 
Es ist zu beachten, dass das reguläre Deutschland-Ticket bis spätestens zum 10. Dezember 2024 online im Abo-Portal gekündigt werden muss, da Tickets mit einer Gültigkeit ab Januar 2025 über OLAV gekauft werden müssen. OLAV wird für Flensburg voraussichtlich im Oktober freigeschaltet. Hierzu gibt es dann gesondert Informationen. 
Weiterführende und aktuelle Informationen zum Ticket und zur Erstattung unter www.flensburg.de/deutschland-schulticket

Symbol-Foto: Freepik – sambathdara95

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