(CIS-intern) – Das Gesetz ist am gestrigen 01.06.2022 in Kraft getreten. Die Umsetzung wird derzeit auf Landesebene vorbereitet. Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf eine Auszahlung durch einen mindestens einmonatigen Bezug von Wohngeld im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.03.2022. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt so zeitnah wie möglich und wird mit einem automatisierten Bescheid angekündigt. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese ebenfalls über die bekannten Kanäle kommunizieren.
Gebete für Frieden auf der Welt - Das "Forum der Religionen Flensburg" lädt ein
Do Jun 2 , 2022
Andacht für den Frieden am Pfingstmontag, 6. Juni 2022 um 14.00 Uhr in der Christuskirche, Fördestraße 4 mit anschließendem Austausch bei Kaffee und Kuchen. Das Forum der Religionen Flensburg ist eine selbständige, unabhängige Gruppe von Vertretern*innen der einzelnen Kirchen- und Religionsgemeinden in Flensburg. Das Ziel ist, durch persönliches Kennenlernen und […]
