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Land darf Ostseeküste beim Küstenschutz nicht vernachlässigen

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Redakteur

Nicht zufrieden ist der CDU-Landtagsabgeordnete Johannes Callsen mit der Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zur Sicherung der Steilküsten an der Flensburger Förde. Darin hatte die Landesregierung darauf hingewiesen, dass Sicherungsmaßnahmen an Steilküsten aus küstenschutzfachlicher Sicht zu vermeiden bzw. allenfalls auf akut gefährdete Bereiche mit hohen Sachwerten, notwendige öffentliche Infrastruktureinrichtungen oder zum Schutz von Siedlungen zu beschränken seien. Zwar gebe es grundsätzlich technische Möglichkeiten, um Steilküsten vor Abbruch zu schützen, die Landesregierung sieht hier aber keine Ausnahmetatbestände.

Foto: Jürgen Weingarten  / pixelio.de



“Die Landesregierung darf nicht nur zuschauen, wie Werte von Haus- und Landeigentümern an den Steilküsten vernichtet werden. Es müssen auch maßvolle Möglichkeiten einer Sicherung der Küsten genutzt werden”, so Callsen.

Für Unverständnis sorgt bei Johannes Callsen auch der Hinweis der Landesregierung, dass für den Schutz von Menschen vor Abbrüchen der Steilküste die Gemeinden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zuständig seien. “Es muss darum gehen, Abbrüche an Steilküsten zu reduzieren, damit es gar nicht erst zu gefährlichen Situationen kommt. Wenn die Landesregierung Steilküsten-Abbrüche in Kauf nimmt, von den Gemeinden als Alternative aber offenbar die Sperrung von Strandabschnitten fordert, so mag das im Einzelfall notwendig sein. Es darf aber in einer touristisch ausgerichteten Region wie der Flensburger Förde nicht zum Normalfall werden.”

„Küstenschutz muss auch an der Ostseeküste für die Landesregierung einen höheren Stellenwert haben”, so Callsen, der damit eine Forderung der AG Küstenschutz Ostsee unterstützt. Das gelte nicht nur für Steilküsten, sondern auch für die Unterhaltung der Regionaldeiche.

PM: CDU Flensburg-Schleswig

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