Nachdem sich weitere Verdachtsfälle der Geflügelpest bei Wildvögeln auch in Nachbarkreisen bestätigt haben, erklärt der Kreis Schleswig-Flensburg jetzt das gesamte Kreisgebiet sowie das Gebiet der Stadt Flensburg zum Beobachtungsgebiet für Wildvogelgeflügelpest.
Foto: Mario De Mattia
Unabhängig davon bleiben die bisher festgelegten Sperrbezirke bis zum Ablauf der Frist von 21 Tagen nach Festsetzung bestehen.
Neben dem Ausbruch der Hausgeflügelpest in der Gemeinde Twedt hat es bisher im Kreis Schleswig-Flensburg sowie der Stadt Flensburg acht Nachweise des Erregers H5N8 bei Wildvögeln gegeben. Zum Schutz richtete das Veterinäramt des Kreises jeweils Restriktionszonen ein.
Da das Vogelgrippegeschehen ein bisher nicht gekanntes Ausmaß angenommen hat, ist auch aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich Loeffler Instituts nach Auskunft des leitenden Veterinärdirektors Dr. Volker Jaritz die Einrichtung des kreisweiten Beobachtungsgebietes zum Schutz der Hausgeflügelbestände geboten.
Gehaltene Vögel dürfen im Beobachtungsgebiet weder transportiert noch ausgewildert werden. Ausnahmegenehmigungen vom Transportverbot für Vögel sind beim Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz des Kreises Schleswig-Flensburg zu beantragen.
Dr. Jaritz weist darauf hin, das Hunde und Katzen unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen im Beobachtungsgebiet wieder frei umherlaufen dürfen.
Unabhängig von der Festsetzung des Beobachtungsgebietes bleiben das landesweite Aufstallungsgebot für Geflügel und die verpflichtenden Biosicherheitsmaßnehmen auch in kleinen Hausgeflügelbeständen bestehen.