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Jugendhof Scheersberg auf verlässlicher Grundlage

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Redakteur

Die Existenz der Scheersberghalle in Steinbergkirche ist gesichert. Der Kreis Schleswig-Flensburg und die Umlandgemeinden besiegelten am Montag (26. Januar) im Wallrothhaus eine Vereinbarung für die Bewirtschaftung der Scheersberghalle bis Ende 2016. Vorausgegangen waren Verhandlungen mit den benachbarten Ämtern und Gemeinden um eine Beteiligung an den Betriebskosten der Scheersberghalle.

Foto: WikimediaHedwig von Ebbel

Die Vereinbarung unterzeichneten Landrat Dr. Wolfgang Buschmann, Jan Nils Klindt (Bürgermeister der Gemeinde Hürup), Dieter Stoltmann (Bürgermeister der Gemeinde Sörup), Gernot Möller (Bürgermeister der Gemeinde Steinbergkirche), Thomas Johannsen (Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht) und Peter-Wilhelm Jacobsen (Amtsvorsteher des Amtes Langballig).

 

„Die Bewirtschaftung der Scheersberghalle stellt auch zukünftig eine Herausforderung dar. Es ist jedoch wichtig, die Hallenkapazitäten für die umliegenden Vereine und Verbände zu erhalten. Die Halle ist ein „Alleinstellungsmerkmal“ für hochwertige Jugendarbeit über das ganze Jahr und damit für das Angebot der internationalen Bildungsstätte von großer Bedeutung“, betonte Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.

 



Bei der Unterzeichnung herrschte Einigkeit, dass eine bessere Auslastung der Vormittagszeiten notwendig sei, um die finanzielle Situation der Halle zu verbessern. Insbesondere sind daher die Schulen im Kreisgebiet angesprochen, die Halle in diesen Zeiten mehr zu nutzen.

 

„Wir sind froh, dass der Kreis mit den Umlandgemeinden diese Vereinbarung abschließt. Der Jugendhof Scheersberg steht für eine vorbildliche und zeitgemäße Jugendarbeit“, so Jörg-Dietrich Kamischke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Grenzvereins.

 

Der Leiter des Jugendhofes Scheersberg, Karsten Biermann, machte deutlich, dass die Scheersberghalle dringend benötigt werde und dankte den Vertragspartnern dafür, dass sie ihre Verantwortung für die Jugendarbeit in dieser Weise wahrgenommen hätten.

 

Die Vereinbarung verlängert sich anschließend stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn keiner der Unterzeichner kündigt.

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