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Flensburg: Neubau in der Bergstraße- Information vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

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Redakteur

Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Bergstraße 14 (Zugang Knappenstraße) ein Wohngebäude zu errichten. Der Eigentümer beabsichtigt entsprechend dem Rahmenplan, das bestehende Eckgebäude zu modernisieren und die zum Abbruch gekennzeichneten Gebäude abzubrechen. Er bittet im Rahmen einer Bauvoranfrage um Prüfung, ob anstelle der im Rahmenplan vorgesehenen Mauer und der Bäume eine dreigeschossige Neubebauung errichtet werden kann, die höhenmäßig zwischen den angrenzenden Gebäuden vermittelt.

Foto: pixabay.com / rhytmuswege

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und erfordert daher das gemeindliche Einvernehmen, dass es sich in die nähere Umgebung einfügt. Hierzu ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 4. Oktober vorgesehen.



Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich auf der Internetseite der Stadt Flensburg in der Rubrik „Bauen & WohnenAktuelle Bauanfragen“ zu informieren. Bis zum 29. September können Stellungnahmen abgegeben werden, die vor der Beschlussfassung an die Ausschussmitglieder weitergeleitet werden.

Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

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