Die Wahlbehörde der Stadt Flensburg informiert, dass seit dem 26. März die Möglichkeit besteht, per Briefwahl die Stimme zur Kommunalwahl sowie zur Seniorenbeiratswahl abzugeben.
Dies ist für alle Wahlberechtigten interessant, die aus unterschiedlichen Gründen am Tag der Wahl nicht persönlich im Wahllokal ihre Stimme abgeben können.
Foto: Mario De Mattia
Die Briefwahl kann für beide Wahlen auch persönlich im Rathaus, Sitzungsraum E 67 (Erdgeschoss/Europaraum) durchgeführt werden.
Ganz besonders weisen wir auf unser Internet-Angebot “Briefwahl beantragen” hin: Unter der Rubrik “Rathaus online” bzw. auf der Startseite der Homepage der Stadt Flensburg (www.flensburg.de) können hier einfach und komfortabel von zu Hause Unterlagen zur Briefwahl beantragt werden. Diese werden dann umgehend an die Wahlberechtigten versandt, zu Hause ausgefüllt und an die Wahlbehörde (kostenfrei) zurückgeschickt.
Wir empfehlen dringend, die Anträge (auch online) rechtzeitig vor dem Wahltag zu stellen und insbesondere die Postwege zu berücksichtigen. Die Wahlbriefe müssen bis zum 06. Mai 2018 bei der Wahlbehörde eingegangen sein, um an der Wahl teilzunehmen.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden an alle Wahlberechtigten im Laufe der nächsten Tage zugestellt.
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist montags-mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.