Ab Dienstag, 16. Mai beweiden rund 400 Heidschnucken und Ziegen die ökologisch hochwertigen Offenlandbereiche im Naturschutzgebiet Twedter Feld in Flensburg. Die seltenen, licht- und wärmebedürftigen sowie auf Nährstoffarmut angewiesenen Trocken- und Magerrasenbiotope sowie Heidebestände in der Nähe des Flensburger Reit- und Fahrvereins sowie des Kiefernweges werden durch die bereits im 9. Jahr stattfindende Beweidungsaktion von Gehölzen freigehalten und in ihrem Bestand gesichert. Dies geschieht auf Empfehlung eines Gutachtens dreimal im Jahr.
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Die Schäferin Angela Dornis kommt mit ihrer Herde und den altdeutschen Hütehunden dann für etwa eine Woche in das einzige Flensburger Naturschutzgebiet. Die Wanderschafherde im Twedter Feld ist ein lohnendes Ausflugsziel gerade mit Kindern und bietet schöne Fotomotive.
Für einen unbeschwerten Ausflug zu den Schafen im Naturschutzgebiet Twedter Feld weist die Stadtverwaltung vorsorglich darauf hin, dass die Schafe sich von anderen Hunden schnell bedroht fühlen und die Hütehunde aggressiv auf andere Hunde reagieren können. Hunde dürfen – auch deshalb – im Naturschutzgebiet nur angeleint mitgeführt und das Gebiet nur auf den offiziellen Wegen betreten werden. Die Wege im westlichen Teil sollten während der Beweidungsphase möglichst nur ohne Hund betreten werden. Wer dennoch mit seinem vierbeinigen Freund die Herde ansehen möchte, sollte ausreichend Abstand zur Herde halten.
Zur weiteren Unterstützung der natürlichen Entwicklung des Naturschutzgebietes werden 2017 schwerpunktmäßig Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in den genannten Offenlandflächen umgesetzt. Daneben ist die zum Erhalt der heimischen Pflanzenvielfalt erforderliche Reduzierung von nicht heimischen und standortfremden Pflanzen – so genannten Neophyten – Ziel. Diese Pflanzen gelangen leider oft durch illegale Entsorgung von Gartenabfällen in das Schutzgebiet, breiten sich dort aus und verdrängen heimischen Arten. Daher bittet die Stadtverwaltung nachdrücklich darum, keinerlei Pflanzen, Gartenabfälle oder sonstige Stoffe in das Schutzgebiet einzubringen!
Die Maßnahmen im Naturschutzgebiet werden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume finanziert.