Um den Fußverkehr zur Hochsaison entlang der Hafenspitze besser abzusichern ist mit sofortiger Wirkung ab der Höhe des Kinderspielplatzes bis zum Restaurant “Kanalschuppen” eine Schiebezone für Fahrräder und E-Roller eingerichtet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung besagt, dass wo zuvor mit Schrittgeschwindigkeit durchgefahren werde durfte, nun auf Länge der Schiebestrecke das Fahrzeug geschoben werden muss. Alternativ ist die Ausweichmöglichkeit über den Hafendamm ausgeschildert. Von 21:00 bis 10:00 Uhr ist diese Strecke regulär gemäß den geltenden Regeln einer Fußgängerzone befahrbar. Aktuell weisen neben der Beschilderung auch zusätzliche Transparente aus beiden Seiten auf Beginn und Ende der Schiebezone hin.
Perspektivisch soll die Oberfläche der Promenade vereinheitlich werden, mit entsprechenden Baumaßnahmen wird aber frühestens im Herbst begonnen, um eine volle Sommernutzung dieses Wegabschnitts sicherzustellen.