Am 29. September steht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Erweiterung des Netto-Marktes im Alten Husumer Weg an. Vorgesehen ist die Erweiterung der Verkaufsfläche von bisher 700 m² auf künftig 949 m². Für die Erweiterung ist das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Grafik: Architektenbüro Lorenzen
Dadurch wird die vom Bebauungsplan festgesetzte maximale Bebauung auf dem Grundstück überschritten. Die Grenze wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) vorgegeben, die mit 0,4 festgesetzt ist, das heißt 40 % des Grundstückes dürfen überbaut werden. Durch den Anbau entsteht eine Überbauung von 65 % (GRZ 0,65), sodass eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich ist.
Vor der Entscheidung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, bis zum 24. September Äußerungen zu diesem Vorhaben vorzubringen. Nähere Informationen gibt es im Internet unter http://www.flensburg.de/bauen-wohnen/aktuelle-bauanfragen/netto-markt-weiche/index.php oder direkt bei der Stadt- und Landschaftsplanung im Technischen Rathaus, Am Pferdewasser 14.
Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.