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Einigung: Weniger Kündigungen am DIAKO Krankenhaus Flensburg als erwartet

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Redakteur
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(CIS-intern) – Flensburg, 2. Februar 2023. Bei der Sanierung des DIAKO Krankenhauses Flensburg wurde jetzt ein wichtiger Meilenstein erreicht: Mitarbeitervertretung (MAV) und Geschäftsleitung haben sich auf einen Sozialplan geeinigt. „Die Verhandlungen waren immer konstruktiv, trotzdem haben wir hart miteinander gerungen“, gibt Geschäftsführer Ingo Tüchsen einen Einblick. Er sei erleichtert, dass man eine Lösung gefunden habe, die sich positiv auf die Kostenstruktur auswirke und dabei die Interessen der Mitarbeitenden im Blick behalte. Die Zahl der Freisetzungen, die man aussprechen müsse, sei geringer als ursprünglich erwartet.

Die betroffenen Mitarbeitenden unterstütze man, indem man ihnen den Übergang in eine Transfergesellschaft anbiete. „Für die Betroffenen ist die Situation natürlich trotzdem ein harter Einschnitt und das tut mir sehr leid“, sagt der Geschäftsführer. 43 Mitarbeitenden wird angeboten, in eine Transfergesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu 9 Monaten zu wechseln. Nur wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, muss eine Kündigung ausgesprochen werden.

Ursprünglich war man von 110 Personen ausgegangen. Der Personalabbau betrifft z.B. den Schreibdienst, einige Sekretariate, das Medizincontrolling, aber auch die Physiotherapie und den ärztlichen Dienst. „Dass die Gesamtzahl der Freisetzungen nun deutlich geringer ausfällt, ist ein Ergebnis der Verhandlungen mit der MAV, liegt aber auch an der natürlichen Fluktuation“, erklärt Tüchsen. So hätten 23 Beschäftigte auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen, weil sie z.B. in Rente gingen oder sich beruflich verändern wollten.

Für die rund 1.400 Mitarbeitenden endet nun eine Phase der Unsicherheit. In persönlichen Gesprächen wurden die Betroffenen bereits heute durch die Geschäftsleitung bzw. die Fachvorgesetzen informiert und haben das Angebot erhalten, in die Transfergesellschaft zu wechseln. Alle Gespräche wurden von einem Mitarbeiter- und einem Arbeitgebervertreter begleitet. „Uns ist wichtig, die Betroffenen in dieser Situation nicht allein zu lassen, die für den Einzelnen immer einschneidende Nachricht so schonend und wertschätzend wie möglich zu überbringen und mit der Transfergesellschaft auch eine Perspektive aufzuzeigen“, erklärt Tüchsen.

In der, in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit gegründeten, Transfergesellschaft werden die Arbeitnehmer, z.B. durch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, gezielt auf eine Anschlussbeschäftigung vorbereitet und aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis direkt in die neue Anstellung vermittelt. Während dieser Phase, die bis zu neun Monate dauern kann, erhalten die Mitarbeitenden 85 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts. Wie beim Arbeitslosengeld I ist dieser Betrag gedeckelt durch die aktuell gültige Bemessungsgrenze.

Für die Umsetzung hat sich das Krankenhaus einen erfahrenen Partner an die Seite geholt:

Die „Agentur für Struktur- und Personalentwicklung“ (AGS) aus Bremen begleitet seit1995 Unternehmen unterschiedlicher Branchen und hat in dieser Zeit bundesweit über 760 Transferprojekte mit mehr als 53.000 Transfermitarbeitenden erfolgreich umgesetzt. Am Vortag, dem 1. Februar 2023, hatte das Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet und auch die Eigenverwaltung für diesen Verfahrensabschnitt angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies bleibt als Sachwalter bestellt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden werden nun wieder vom Unternehmen und nicht mehr von der Agentur für Arbeit übernommen.

„Mit der Verabschiedung des Sozialplans sind wir unserem Ziel, einem wirtschaftlich stabilen Fundament für unser Krankenhaus, einen großen Schritt näher gekommen“, ordnet Tüchsen ein. Man dürfe aber nun nicht nachlassen und müsse die Sanierung weiter mit Hochdruck vorantreiben. So seien z.B. die Verhandlungen über die bestehenden Verträge mit Dienstleistern rund um nicht-medizinische Leistungen, wie Reinigung oder Patientenverpflegung, und mit Kooperationspartnern noch nicht abgeschlossen. „Wir müssen unsere Kosten- und Erlöse weiterhin auf den Prüfstand stellen. Dazu gehört neben der Gewinnung von Patienten auch das stetige Hinterfragen, ob weitere Prozessschritte für den Sanierungserfolg notwendig sein könnten.“

Foto: Mario De Mattia

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