Zum 01.09.2015 ist in Dänemark ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt erkennt Dänemark die doppelte Staatsangehörigkeit im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedstaaten an. Damit wird die Einbürgerung von dänischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, erheblich einfacher. Sie verlieren ihre dänische Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung nicht mehr automatisch, sondern können diese behalten.
Dies gilt grundsätzlich für alle EU-Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.flensburg.de auf der Seite des Bürgerbüros. Gerne bieten wir auch eine persönliche Beratung an, unter Telefon 85 1891 (Frau Vervoort) oder 85 2693 (Herr Wiegand) können Termine vereinbart werden.