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Stadt Flensburg: Kein Baustopp bei Sinnerup angeordnet

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Redakteur

Mit Bezug auf den Leserbrief „Wer haftet?“ von Axel Richter, Flensburg, veröffentlicht im Flensburger Tageblatt vom 20.07.2019 legt die Stadtverwaltung großen Wert auf die Feststellung, dass von Seiten der Stadt kein Baustopp angeordnet wurde.

Foto: Screenshot https://www.sinnerup.de/die-reise (Hier weitere Infos)

Herr Richter bezieht sich auf den Bericht im Flensburger Tageblatt vom 10.07.2019 „Einsturzgefahr: Baustopp bei Sinnerup“ (Titelseite und Seite 7). Er schreibt, dass die Stadt einen Baustopp erwirkte, weil sie sich besserwisserisch „produzieren“ musste. Das ist nicht richtig.

Die Fa. Sinnerup hat eine Baugenehmigung, nach der weitergebaut werden dürfte. Allerdings hindern den Weiterbau zurzeit provisorische Abstützungen, die noch aus der Bauzeit der Flensburg-Galerie stammen und die auf dem im Eigentum der Fa. Sinnerup befindlichen Grundstück Angelburger Straße 15 stehen. Solange diese nicht weggenommen sind, kann die Baustelle faktisch nicht weitergeführt werden. Dies ist die Erkenntnis der Baufirma mit dem von Sinnerup beauftragten Statiker.

Einen städtischen „Baustopp“ hat es nicht gegeben. Gleichwohl ist die Stadt Flensburg im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, an einer Lösung für das vorhandene Problem mitzuwirken. Ziel ist dabei, sowohl der Fa. Sinnerup eine schnelle Fortführung der Bauarbeiten zu ermöglichen als auch zu klären, welche baulichen Maßnahmen an dem provisorisch gesicherten, denkmalgeschützten Kaufmannshof Angelburger Straße 15 durchgeführt werden müssen.

Oberbürgermeisterin Simone Lange: „Die Fa. Sinnerup ist ein wichtiger Partner für uns und leistet einen wichtigen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt. Wir stehen in Kontakt, um bei einer Problemlösung zu helfen. Das nächste Gespräch mit der Geschäftsleitung ist bereits vereinbart.“

PM: Stadt Flensburg

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