Flensburg. Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes plant die Bundesregierung eine Reform des Wohngeldgesetzes. Das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz sowie die Änderung des Heizkostenzuschussgesetztes befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, welches frühestens am 28.10.2022 abgeschlossen wird.
Erst ab diesem Zeitpunkt werden die rechtsverbindlichen Vorgaben zur Umsetzung für die Wohngeldbehörden vorliegen.
Anträge auf Gewährung von Wohngeld werden nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entschieden. Wir empfehlen vor Antragstellung eine Probeberechnung unter www.flensburg.de in der Rubrik Wohngeld durchzuführen.
Informationen über den Stand der Gesetzgebung und der Umsetzung in der Wohngeldstelle werden unter www.flensburg.de zur Verfügung gestellt.
Flensburgs Zukunft mitgestalten 2. Online-Beteiligung zur Strategie Flensburg 2030
Fr Sep 30 , 2022
Flensburg. Vom 4.10. bis zum 1.11.2022 findet auf www.flensburg-mitmachen.de/flensburg-2030 eine Online-Beteiligung zur zukünftigen Entwicklung Flensburgs statt. Alle Flensburger*innen sind herzlich eingeladen, sich einzubringen. Flensburg möchte bis zum Jahr 2030 eine grüne, gerechte und produktive Stadt werden. Um das zu erreichen, wird derzeit die Strategie “Flensburg 2030” erarbeitet. An dem Entwurf […]
