(CIS-intern) – Die Corona-Situation in Flensburg hat sich in den vergangenen Tagen trotz erheblicher Maßnahmen nicht verbessert. Die 7-Tage Inzidenz liegt seit Tagen deutlich über 150, derzeit liegt sie bei 177,5. Ein Absinken der Zahlen ist derzeit nicht absehbar. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen, dem hohen Anteil von Mutationen, die derzeit über 50% mit steigender Tendenz liegt und der ernsten Situation in den Flensburger Krankenhäusern ist eine Verbesserung Situation alleine mit den bestehenden Maßnahmen nicht zu erwarten. Aus diesem Grund hat sich die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange an das Land gewandt, um weitere Maßnahmen vorzuschlagen, denen das Land jeweils zustimmen muss.
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Die Stadt Flensburg hat in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise formuliert, die am Samstag, den 20. Februar 2021 in Kraft treten.
Die in einer Allgemeinverfügung formulierten Reglungen umfassen im Wesentlichen eine Verschärfung des bestehenden Kontaktverbotes sowie ein nächtliches Ausgangsverbot.
Ab dem 20.02. dürfen sich somit nur noch Personen eines Haushaltes gemeinsam im öffentlichen und privaten Raum treffen.
Des Weiteren gilt ab dem 20.02. im Zeitraum von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr eine Ausgangssperre. Ausgenommen davon sind lediglich einige wenige Bereiche, die in der Allgemeinverfügung aufgeführt sind. Insbesondere ist die An- und Abfahrt vom Arbeitsplatz nicht vom Verbot betroffen. Auch die Unterstützung für hilfebedürftige Personen in der Familie ist .
Für Fahrten zur und von der Arbeit bei Zeiten zwischen 21 und 5 Uhr ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei sich zu führen.
Die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen wird von Seiten der Stadt Flensburg streng kontrolliert. Etwaige Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für 7 Tage und kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Allgemeinverfügung kann im Corona-Portal auf der Homepage der Stadt Flensburg eingesehen werden.