Vor zwei Wochen wurden rund 3.500 zufällig ausgewählte Mietende in der Stadt Flensburg von der Stadtverwaltung schriftlich aufgefordert, an der Befragung für die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels teilzunehmen und Angaben zu den gemieteten Wohnungen und der Miethöhe zu machen.
Zur Beantwortung der Fragen sind Teilnehmende nach EGBGB Artikel 238 § 2 verpflichtet.
“Die bisherige Beteiligung könnte etwas besser sein, aber wir hoffen noch auf eine rege Teilnahme der Beteiligten bis zum Befragungsende am 11. April”, so Monika Schlüter-Eckenweiler, Koordinatorin der Mietspiegelerstellung, und verweist noch einmal auf die Hotline des beauftragten Hamburger Unternehmens DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft, die für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger eingerichtet wurde und unter 040/4850098 – 88 oder mieten@domusconsult.de erreichbar ist.
Mietspiegel: Erinnerung an die Befragung durch die Stadt Flensburg
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