Das Gleichstellungsbüro hat am 3. Juni 2019 den 2. Leitfaden gendergerechte Sprache herausgeben. Wurde mit der ersten Auflage 2015 die Einbeziehung von Frauen fokussiert – so geht es nun um die Umsetzung des novellierten Personenstandgesetzes. Seit Januar 2019 sind Verwaltungen aufgefordert in ihrer internen und externen Kommunikation die geschlechtliche Vielfalt einzubeziehen, denn es gibt Menschen, die sich nicht in die binäre Kategorien ” Mann” und “Frau” einordnen. Hierfür steht z.B. auch der Gendersternchen. Die Oberbürgermeisterin hat es als Kurzform für das Rathaus empfohlen.
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Oberbürgermeisterin Simone Lange: “Flensburg möchte nicht nur auf den gesetzlichen Handlungsauftrag reagieren, die 3. Geschlechtsoption in das Verwaltungshandeln einzubeziehen. Mit unserer Mitgliedschaft im Landesbündnis für Akzeptanz und Respekt setzen wir auch ein Zeichen dafür, dass unser buntes Flensburg Vielfalt als Bereicherung empfindet.”
Flensburgs Gleichstellungsbeauftragte Verena Balve fügt hinzu: “Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 10. Oktober 2017, durch das die 3. Geschlechtsoption nun endlich anerkannt wird. Hiermit werden wirklich ALLE wahrgenommen und angesprochen. Mit der Herausgabe des Leitfadens wollen wir weniger den kritischen Zeigefinger erheben. Es ist uns vielmehr daran gelegen, Menschen zu befähigen und zu unterstützen beim Erlernen der gendergerechten Sprache. Denn Sprache ist der Spiegel unseres Zusammenlebens.”
Der vorgelegte Leitfaden gibt zahlreiche Anregungen und praktische Tipps und ermuntert zu einem kreativen Umgang mit geschlechtergerechten Formulierungen in sämtlichen Schriftstücken.
Hintergrund:
Bei einer geschlechtergerechten Schreibweise wird darauf geachtet, dass sich von den verwendeten Formulierungen alle Menschen, Frauen und Männer und nunmehr auch diejenigen, die sich nicht dem Geschlecht Frau oder Mann zuordnen können oder möchten, angesprochen fühlen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober 2017 geurteilt (1 BvR2019/16), dass im Behördenregister neben “männlich” und “weiblich” eine weitere Option für das 3. Geschlecht ermöglicht werden soll. Damit hat das BVG anerkannt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Das Bundeskabinett hat in Folge dessen am 15.8.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Seit Januar 2019 sind Kommunen aufgefordert die 3. Geschlechtsoption einzubeziehen.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Personenstandgesetzes ist somit beschlossen und muss umgesetzt werden.
Dies bedeutet u.a., dass Standesbeamt*innen neben den bereits vorgesehenen Varianten “weiblich” und “männlich” die Angabe “divers” für das Geschlecht eintragen können. Flensburg ist darauf vorbereitet. Der gesetzliche Handlungsauftrag zur Berücksichtigung der 3. Geschlechtsoption impliziert aber auch die Überarbeitung aller Registrierungen, Kundenkontakte und Veröffentlichungen einer öffentlichen Verwaltung. Ebenso wird die Auseinandersetzung mit einem diskriminierungsfreien Sprachgebrauch vorausgesetzt. Aktuell gibt es noch keine verbindlichen und abschließenden Vorgaben von maßgeblichen Stellen wie der Dudenredaktion oder des Rates der deutschen Rechtschreibung.