Gegen Ende der Woche beweiden wieder rund 600 Heidschnucken und Ziegen die ökologisch hochwertigen Offenlandbereiche im Flensburger Naturschutzgebiet Twedter Feld. Die seltenen, licht- und wärmebedürftigen sowie auf Nährstoffarmut angewiesenen Trocken- und Magerrasenbiotope sowie Heidebestände in der Nähe des Flensburger Reit- und Fahrvereins sowie des Kiefernweges werden durch die bereits im 8. Jahr stattfindende Beweidungsaktion von Gehölzen freigehalten und in ihrem Bestand gesichert. Dies geschieht auf Empfehlung eines Gutachtens bis zu dreimal im Jahr.
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Die Schäferin Angela Dornis kommt mit ihrer Schafherde und den altdeutschen Hütehunden dann jeweils für etwa eine Woche in das bislang einzige Flensburger Naturschutzgebiet. Die Wanderschafherde im Twedter Feld ist ein lohnendes Ausflugsziel gerade mit Kindern und bietet schöne Fotomotive.
Für einen unbeschwerten Ausflug zu den Schafen im Naturschutzgebiet Twedter Feld weist die Stadtverwaltung vorsorglich darauf hin, dass die Schafe sich von anderen Hunden schnell bedroht fühlen und die Hütehunde aggressiv auf andere Hunde reagieren können. Hunde dürfen – auch deshalb – im Naturschutzgebiet nur angeleint mitgeführt und das Gebiet nur auf den offiziellen Wegen betreten werden. Die Wege im westlichen Teil sollten während der Beweidungsphase möglichst nur ohne Hund betreten werden. Wer dennoch mit seinem vierbeinigen Freund die Herde ansehen möchte, sollte ausreichend Abstand zur Herde halten.
Zur weiteren Unterstützung der natürlichen Entwicklung des Naturschutzgebietes werden auch 2016 schwerpunktmäßig Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in den genannten Offenlandflächen und in Bezug auf Knicks umgesetzt. Daneben ist die zum Erhalt der heimischen Pflanzenvielfalt erforderliche Reduzierung von nicht heimischen und standortfremden Pflanzen – so genannten Neophyten – Ziel. Diese Pflanzen wandern leider oft durch illegale Entsorgung von Gartenabfällen in das Schutzgebiet ein und verdrängen die heimischen Arten. Daher bittet die Stadtverwaltung nachdrücklich darum, keinerlei Pflanzen, Gartenabfälle oder sonstige Stoffe in das Schutzgebiet einzubringen.
Die Maßnahmen im Naturschutzgebiet werden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume finanziert.