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eScooter mit Straßenzulassung

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Redakteur
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(Werbung) – Ein wichtiger Schritt in die gewünschte Richtung der Elektromobilität gab es mit dem eScooter mit Straßenzulassung. Vor nicht allzu langer Zeit gab es noch keine eScooter mit Straßenzulassung. Die eScooter konnten nicht eindeutig einer Fahrzeugklasse zugeordnet werden.

Foto: pixabay.com / Rabenspiegel

Im Mai 2019 gab es Änderungen bezüglich der Straßenzulassung

Mit der Zustimmung des Bundesrates im Mai 2019 wurde die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr verabschiedet. Die Flitzer rollen somit völlig legal auf den Straßen und Radwegen der Republik und gehören mittlerweile zum Straßengebiet. Vorzugsweise sollten, falls vorhanden, die Fahrradwege genutzt werden. Sind keine Radwege vorhanden, so kann der eScooter mit Straßenzulassung auf der Straße genutzt werden. Die Gehwege dürfen nicht genutzt werden. Die Fußgänger würden sich belästigt fühlen bzw. würde dies eine erhöhte Verletzungsgefahr bedeuten. Unter diesen Bedingungen darf gefahren werden. Lediglich muss der Besitzer eines eScooter mit Straßenzulassung sich um eine E-Scooter-Versicherung kümmern.

Voraussetzungen zum Fahren eines eScooter mit Straßenzulassung

Die Fahrer benötigen keinen Führerschein und müssen keinen Helm tragen. Jedoch muss das Mindestalter 14 Jahre sein. Die Höchstgeschwindigkeit für den eScooter mit Straßenzulassung ist auf 20 km/h begrenzt. Die Roller benötigen eine Straßenzulassung. Diese besteht aus einer Betriebserlaubnis. Würde diese nicht vorliegen, dürfte der E-Roller nur auf einem privaten oder Firmengelände genutzt werden.

Einen eScooter hingegen ohne Zulassung auf der Straße zu fahren birgt das Risiko einer Ordnungswidrigkeit, wenn die Polizei mit ins Spiel kommt. Somit findet das Missachten der Versicherungspflicht statt. Es handelt sich in diesem Fall dann um einen Straftatbestand.

Die eScooter-Zulassung

Die Voraussetzungen für die Zulassung eines eScooters beinhalten Folgendes:

• Halte- oder Lenkstange

• Höchstgewindigkeit: 20 km/h

• zwei Bremsen

• Nenndauerleistung: 500 Watt oder 1400 Watt, wenn 60 % der Leistung die Selbstbalancierung darstellt

• Gewicht des eScooters: maximal 55 kg ohne Fahrer

• Scheinwerfer

Schlussleuchte und Rückstrahler

• Seitenreflektoren

• Klingel

• gültige Versicherungsplakette

Mit diesen Voraussetzungen wird der eScooter mit Straßenzulassung ohne Probleme im Straßenverkehr fahren können.

Denn ohne Zulassung gibt es Verwarngelder schnell bis 70 Euro und sogar Punkte in Flensburg sind möglich. Von daher lieber auf einen eScooter mit Straßenzulassung umsteigen.

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