Nach intensiven und langjährigen Prüfungen und Gesprächen hat die Stadt entschieden, dass die Reitanlage in der Osterallee zurück gebaut werden soll. Trotz aller Bemühungen gab es keinen tragfähigen Kompromiss zur Fortführung der Reitsportnutzung. Der Finanzausschuss der Ratsversammlung der Stadt Flensburg wurde in nichtöffentlicher Sitzung hierüber unterrichtet.
Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung:
Bau- und Baurechtsmängel: Der bauliche Zustand der Anlage ist gravierend mangelhaft. Wesentliche Bauten – darunter die große Reithalle und Strohlagerhalle – sind statisch baufällig oder sogar einsturzgefährdet. Darüber hinaus gibt es bauordnungsrechtliche Schwierigkeiten bei Bestandsbauten. Diese Defizite machen eine sachgerechte Sanierung und Weiternutzung unmöglich.
Naturschutz und Umweltauflagen:Die Reitanlage liegt in unmittelbarer Nähe eines FFH-Schutzgebiets (Fauna-Flora-Habitat), das aufgrund seiner Sensibilität nur sehr eingeschränkte Nutzungen zulässt. Das Gelände weist zudem problematische Bodenverhältnisse auf (hoher Grundwasserstand, Altlasten, ehemalige Deponieflächen, Deponiegase). Hinzu kommen die erforderlichen Abstände zwischen baulicher Nutzung und dem bestehenden Wald. Kritisch zu betrachten wäre auch eine weitere Versiegelung.
Flächennutzungsplan:Nach dem Flächennutzungsplan ist das Areal ausschließlich als “Sportanlage” ausgewiesen. Eine Umwidmung zu Wohn- oder Gewerbezwecken ist nicht genehmigungsfähig und wurde im Rahmen der Planungen als nicht umsetzbar verworfen. Auch weil die örtlichen Begebenheiten, u.a. Altlasten im Untergrund, nicht für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet sind.
Vor diesem Hintergrund sind eine Wiederaufnahme des Reitbetriebs bzw. eine ähnliche Nutzung nicht möglich und vertretbar. Oberbürgermeister Fabian Geyer: “Es ist wichtig hervorzuheben, dass uns die Entscheidung nicht leichtgefallen ist. Deshalb wurden denkbare Alternativen auch sorgfältig geprüft, bevor abschließend entschieden wurde.”
Weitere Schritte und Ausblick
Der städtische Regiebetrieb “Kommunale Immobilien” wird in den kommenden Monaten einen detaillierten Plan für den Rückbau der Gebäude erarbeiten. Dabei wird eine enge Abstimmung mit dem Naturschutzbeauftragten, der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB), der Bauordnung sowie anderer relevanter Stellen erfolgen, um die behördlichen Auflagen zu erfüllen. Der Rückbau soll so schonend wie möglich erfolgen, um den Flächen eine natürliche Entwicklung zu ermöglichen.
Die Stadt prüft zudem Förderprogramme (etwa aus EU-, Bundes- und Landesmitteln), um eine naturnahe Gestaltung zu unterstützen. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Gelände aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden darf. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr von Teilen der Gebäude besteht Lebensgefahr.
Die Stadtverwaltung ist sich bewusst, dass diese Entscheidung für viele Reitsportfreunde enttäuschend sein wird. Sie versichert jedoch, dass sie alles daransetzt, das Gelände nachhaltig und ökologisch sinnvoll umzugestalten. Gleichzeitig dankt sie allen Beteiligten – insbesondere den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Fachbehörden – für ihre konstruktive Mitarbeit in diesem Prozess.