Flensburg. Ab dem 15.03. wird die Allgemeinverfügung der Stadt Flensburg angepasst. Grundlage ist das Fallgeschehen der letzten 7 Tage. Flensburg ist zwar auf einem guten Weg, aber weiterhin im Rahmen einer Hot-Spot-Strategie. Mit einem Inzidenzwert von 84,3 ist Flensburg nach wie vor deutlich über dem Wert, der eine allgemeine Öffnung möglich macht.
Dennoch sind einige Lockerungen vorgesehen, die mit Landesregierung in einem heutigen Gespräch vereinbart wurden.
Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzwerte bleiben die bisherigen Regelungen im Stadtgebiet in weiten Teilen bestehen. Weiterhin gelten z.B. die 1:1 Kontaktregel sowie die Testerfordernis beim Friseurbesuch.
Aufgrund des verringerten Fallgeschehens sind jedoch einige Änderungen vorgesehen. Diese betreffen folgende Bereiche:
Die Schulklassen 1 bis 6 werden den Wechselunterricht aufnehmen. Dieses Verfahren gilt analog zu den Kreisen Lauenburg und Segeberg, die ebenfalls noch hohe Inzidenzwerte aufzeigen.
Die Häuser der offenen Tür (Jugendzentren) dürfen unter Coronabedingungen wieder öffnen. Sie können individuelle pädagogische Angebote in Gruppen mit bis zu 5 Personen im Rahmen einer Notbetreuung mit einem Hygienekonzept anbieten.
In den Pflegeheimen werden zukünftig die Landesregelungen angewandt
Im Einzelhandel dürfen Blumenläden, Gartencenter und Buchläden öffnen
Fahrschulen dürfen Einzelunterricht anbieten
Die genannten Einrichtungen können somit in die Vorbereitung zur eingeschränkten Öffnung eintreten. Die entsprechende Kommunalverfügung wird nun erstellt, mit dem Land abgestimmt und noch vor dem Wochenende veröffentlicht.