Segeln, am Lagerfeuer sitzen, sich bei Gruppenspielen austoben oder Theaterstücke aufführen: Es gibt viele aufregende Arten, die Sommerferien zu verbringen. Doch nicht alle Kinder und Jugendlichen kommen in den Genuss solcher Erlebnisse, nicht alle Familien können ihren Kindern solche Ferien ermöglichen.
Deshalb fördert das Kinder- und Jugendbüro Flensburg im Rahmen des Jugendferienwerkes Ferienfahrten, die Jugendzentren, Vereine und kirchliche Einrichtungen durchführen.
Anspruchsberechtigt sind Flensburger Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehungsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Asylbewerbergesetz erhalten. Einen Anspruch haben auch Familien, deren regelmäßiges Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze wird auf 180 beziehungsweise 230 Prozent der in Schleswig-Holstein geltenden Sozialhilferegelsätze festgesetzt. Der jeweilige Leistungsbezug ist mit dem entsprechenden Bescheid nachzuweisen.
Übrigens: Auch wenn das Familieneinkommen knapp über den Sozialhilferegelsätzen liegen sollte, lohnt es sich, in Kontakt mit dem Kinder- und Jugendbüro zu treten. Denn im Einzelfall kann eine Vermittlung dennoch möglich sein. In der Regel übernimmt das Kinder- und Jugendbüro zwei Drittel der entstehenden Fahrtkosten, die Familie muss rund ein Drittel der Kosten sowie das Taschengeld beitragen.
Anmeldungen sind ab sofort möglich: telefonisch beim Kinder- und Jugendbüro der Stadt Flensburg unter 0461-852750 oder per E-Mail an: ferienwerk@flensburg.de (Janina Hein).




