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Der Flensburger Haushalt ist genehmigt – Keine Beschränkungen mehr

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Redakteur
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(CIS-intern) – Das haben auch langjährige Verwaltungsvorstände wie Kämmerer Henning Brüggemann noch nicht erlebt: Keine sechs Wochen nach Beschluss der Haushaltssatzung der Stadt Flensburg für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt die Kommunalaufsichtsbehörde den städtischen Haushalt und führt zur Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung. Der städtische Haushalt beinhaltet einen Jahresfehlbetrag von rund 48 Millionen Euro.

Mit Erlass vom 20. Januar genehmigt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport den Kernhaushalt mit lediglich moderaten Änderungen. Im Bereich der Kreditermächtigungen werden rd. 1.98 Millionen € und bei den Verpflichtungsermächtigungen rd. 1.54 Millionen € gestrichen.

Damit erkennt die Behörde ausdrücklich die bisherigen haushaltspolitischen Anstrengungen der Flensburger Verwaltung im Zusammenwirken mit der Kommunalpolitik an, resümiert Oberbürgermeister Fabian Geyer angesichts der ermutigenden Signale aus Kiel. Gleichzeitig dankt er der Kommunalaufsicht für die zügige Bearbeitung, die nun mehr Planungssicherheit im weiteren Haushaltskontext bietet. Der Prozess der Haushaltskonsolidierung habe nicht nur längst begonnen, sondern ist mit externer Beratung etwa durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in vollem Gange. Die Kommunalaufsicht würdigt zudem das Projekt FördeVerwaltung, die Verwaltungsstrategie und den Abbau von 170 Stellen – Maßnahmen, die allesamt bis 2030 der Konsolidierung des Haushalts dienen sollen.

All dies sei unabdingbar für den Erhalt der Handlungsfähigkeit, betont OB Fabian Geyer. Doch trotz der Anerkennung der Arbeit der Stadtverwaltung sei die Genehmigung des Haushalts “kein Freifahrtschein”, ist sich der Verwaltungschef bewusst. Er drängt darauf, konsequent den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

Das Ministerium moniert indes die Entwicklung der Verschuldung und den Abwärtstrend des Eigenkapitals bis Ende 2029 von rund minus 67 Millionen Euro. Wenn der Ergebnisplan nicht wesentlich verbessert und die Investitionsvolumina nicht überarbeitet würden, könne man 2027 nicht mit nur geringfügigen Kürzungen rechnen, heißt es von der Kommunalaufsicht.

“Wir müssen weiterhin liefern”, weiß Henning Brüggemann. Als Herausforderung benennt der Kämmerer die Auflage der Kommunalaufsicht. Sie verpflichtet die Stadt Flensburg, bis zum 15. Juli 2026 dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport über die weiteren, anstehenden Maßnahmen, die sich derzeit noch in der politischen Beratung befinden, und über die zusätzlichen Konsolidierungspotenziale mithilfe externer Beratung einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen zu berichten. Für die kommenden Haushalte ist nach derzeitiger Lage absehbar, dass Maßnahmen aus der Investitionsplanung gestrichen oder zumindest gestreckt werden müssen.

Foto: Mario De Mattia