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Kriminelle Umweltsünder entsorgen ihren Müll im Stiftungsland Schäferhaus

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Redakteur

Am 14.04.2016 wurde durch Mitarbeiter des Technischen Betriebszentrums eine unbefugte Abfallablagerung in der Lecker Chaussee im Bereich der Zufahrt zum Stiftungsland Schäferhaus gemeldet. Es handelt sich um ein Gebiet, in dem am Wegrand immer wieder Abfälle unbefugt entsorgt werden. In diesem Fall wurden Bauabfälle illegal abgelagert. Es handelt sich um Teerpappe und Bauholz, die wohl vom Abriß einer Gaube oder dem Dach eines Schuppens stammen.

Foto: Symbolbild pixybay.com / antranias

Da Abfälle gem. § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Zwecke der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert und abgelagert werden dürfen, liegt hier ein Gesetzesverstoss vor. Nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.



Zusätzlich liegt ein Straftatbestand gem. § 326 Strafgesetzbuch vor, da es sich bei den Teerpappen um gefährlichen Abfall handelt. In diesem Fall ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe möglich.

Das Technische Betriebszentrum wird die Bauabfälle im Auftrag der Abfallbehörde entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Sollte der Verursacher ermittelt werden, werden ihm die bei dieser Maßnahme entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Wenn die verantwortliche Person nicht ermittelt werden kann, werden die Kosten aus dem Haushalt der Stadt Flensburg und damit aus Steuergeldern getragen werden.

Vielleicht haben Bürger Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Abriß einer Gaube oder eines kleinen Schuppens gemacht, die mit diesem Fall im Zusammenhang stehen könnten. Die Abfallbehörde der Stadt Flensburg wäre dankbar für Hinweise unter der Telefonnummer 0461/85-2975.

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