Werbung



Stadt Flensburg zur Räumung der Luftschlossfabrik am Harniskai

Add to Flipboard Magazine.
Redakteur

Der Flensburger Hafen in seiner heutigen Gestalt ist das Ergebnis einer ca. 800jährigen Entwicklungsgeschichte. In den vergangenen Jahrhunderten nahezu ausschließlich gewerblich genutzt, wurde er den jeweiligen Anforderungen entsprechend aus- und umgebaut, z. B. durch Uferbefestigungen und die Anlage von Kajen, den Bau einer Eisenbahnbrücke zum Umschlag Schiff/Bahn, die Anlage eines Freihafens etc. . Die um den Hafen gelegenen Land- bzw. Kaiflächen dienten ebenfalls gewerblichen Aktivitäten, insbesondere dem Hafenumschlag. Erst später kamen andere Nutzungen, z. B. die Marine, Freizeitnutzungen etc.  hinzu.  

Foto Flensburger Stadtanzeiger – Weitere Fotos

In den vergangenen 20 Jahren wurde der Flensburger Hafen nach und nach nicht mehr so intensiv  hafentypisch genutzt wie um die vorletzte Jahrhundertwende und die Zeit davor. Beispiele hierfür sind die Stilllegung des Schlachthofes sowie des Seegrenzschlachthofes, die Aufgabe der Nutzung auf der Harniskaispitze, die Aufgabe des Marinestützpunktes Mürwik, die Stilllegung eines Futtermittelwerkes und zuletzt die Einstellung der unternehmerischen Aktivitäten eines weiteren Silobetreibers auf dem Hafenostufer im Sommer 2015.

  Nachdem der Versuch, die gewerbliche hafenbezogene Nutzung durch ein Unternehmen, das bei der Stadt von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Schleswig-Holstein eingeführt worden ist, fortzuführen, gescheitert ist, wurde der mit dieser Firma geschlossene Erbbaurechtsvertrag beendet. Der hierzu geführte  Rechtsstreit endete mit Urteil des Landgerichtes Flensburg, dem Hinweisbeschluss des OLG Schleswig-Holstein vom 28.10.2014 sowie dem Rückweisungsbeschluss vom 11.12.2014. Die Erbbaurechtsnehmerin ist danach rechtskräftig zur geräumten Herausgabe der Grundstücksfläche verpflichtet.  

In den letzten Monaten der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages und insbesondere  in der Zeit der streitigen Auseinandersetzung über die Beendigung dieses Vertrages vor dem Landgericht Flensburg war erkennbar, dass das Grundstück für den vertraglich vereinbarten Zweck nicht genutzt werden würde. In diese „Grauzone“ sind eine Reihe junger Menschen mit dem Projekt „Luftschlossfabrik“ gestoßen. Sie haben auf der Harniskaispitze mit dem Anspruch eines offenen Projektes unterschiedliche Aktivitäten entfaltet und zum Teil dort auch in Bauwagen und ähnlichen Unterkünften gewohnt. Zu keinem Zeitpunkt hat es mit dieser Personengruppe irgendwelche Abmachungen, geschweige denn vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt als Eigentümerin  gegeben, die ihnen ein Nutzungsrecht an der Fläche einräumten.  

Die um den Hafen belegenden Grundstücke befanden sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, seit jeher im öffentlichen, zumeist städtischen Eigentum und wurden im Erbbaurechtswege vergeben. Die Rückführung der gewerblichen Nutzungen durch die Vertragspartner hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren einige Erbbaurechtsverträge bereits ausgelaufen sind. Im Jahr 2016 und in den Folgejahren laufen weitere Verträge aus.

Damit entsteht für die Stadt Flensburg die Möglichkeit, auf die sich verändernde Nutzungssituation zu reagieren. Dies hat die Ratsversammlung bewogen, am 26.03.2015 der Verwaltung den Auftrag zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB zu erteilen. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist der städtische Sanierungsträger FGS IHRSan beauftragt worden. Mit diesem Auftrag ist die Erwartungshaltung verbunden, dass  

–       ein offenes Verfahren ohne Priorisierung bestimmter Ziele durchgeführt wird,

–       eine ganzheitliche Vorgehensweise auch unter Einbindung der Hafenostufer-Entwicklung gewählt wird,

–       bisherige Entwicklungen aus dem Masterplanprozess Hafen kommuniziert und einbezogen werden, sowie

–       das nicht nur Partikularinteresse sondern gesamtstädtische Entwicklungsinteressen berücksichtigt werden.  

Der Prozess der Vorbereitenden Untersuchungen wird voraussichtlich 1-2 Jahre in Anspruch nehmen. Damit besteht ein öffentliches Interesse an einer Zwischennutzung, das sich an den Bedürfnissen der Gesamtbevölkerung orientieren soll. Als Weg hierzu ist ein Ideenfindungsprozess angedacht, in den sich alle Interessierten (Anbieter und Nutzer) gleichermaßen einbringen können. Auch die Mitglieder der „Luftschlossfabrik“ können sich, vorherige konfliktfreie Räumung des Grundstückes vorausgesetzt, gleichberechtigt einbringen.  

Um die unglückliche Situation, die aus dem vertragswidrigen Verhalten der Erbbaurechtsnehmerin und der Besetzung dieses Grundstückes durch die Mitglieder der „Luftschlossfabrik“ entstanden ist, zu klären, wurden zunächst mit  den Nutzerinnen und Nutzern der Harniskaispitze Gespräche mit der Zielsetzung einer möglichst konfliktfreien Räumung der Harniskaispitze geführt. Diese Gespräche, mit denen der Geschäftsführer des städtischen Sanierungsträgers beauftragt wurde, haben vom 02.03.2015 bis 05.01.2016 stattgefunden, teilweise unter Beteiligung von Ratsmitgliedern, durchgängig unter Beteiligung eines Vertreters der IG Ostufer. Diese Gespräche, die nach vorsichtigen Anfängen in einer zunehmend offenen und vertrauensvollen Atmosphäre stattgefunden haben, waren letztlich leider nicht von dem Erfolg gekrönt, dass gemeinsam mit der Gruppe ein neuer Standort für die Aktivitäten auf der Harniskaispitze gefunden werden konnte. Besonders bedauerlich war in diesem Zusammenhang die Absage der DB, einen Teilbereich des Gleisdreieckes Flensburg Weiche an diese Gruppe bzw. die Stadt als Zwischenmieterin zu vermieten.  

Als sich abzeichnete, dass ein Alternativstandort für die Nutzung der Harniskaispitze im Flensburger Stadtgebiet nicht gefunden werden konnte, wurden die Nutzerinnen und Nutzer der Harniskaispitze aufgefordert, das Grundstück bis zum 01.11.2015 zu verlassen.  

Nachdem von dieser Gruppe deutlich gemacht wurde, dass sie an dem Standort Harniskaispitze festhalten  und versuchen wollten, die Mehrheit der Flensburger Ratsversammlung davon zu überzeugen, ihnen den Verbleib auf der Harniskaispitze auf vertraglicher Grundlage zuzusichern, wurde nach vorheriger Erörterung im Hauptausschuss im Oktober 2015 von der Verwaltungsleitung vorbehaltlich der Nichteinhaltung des Termins 01.11.2015 entschieden, dass das obsiegende Urteil im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen die verurteilte Erbbaurechtsnehmerin, der de jure die Nutzung „Luftschlossfabrik“ auf der Harniskaispitze zuzurechnen ist, durchzusetzen. Hierzu wurde ein Zwangsvollstreckungsauftrag gestellt, mit dessen Durchführung ein vom Gericht bestellter Gerichtsvollzieher beauftragt wurde. Nachdem eine vom Gerichtsvollzieher gesetzte Frist zur Räumung des Grundstückes Harniskaispitze am 31.01.2016 ohne Erfolg verstrichen war und ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen wurde, hat er am heutigen Tage das Grundstück räumen lassen  und der Stadt zur weiteren Nutzung übergeben.  

   



  Die Stadt bedauert, dass eine einvernehmliche Lösung nicht zustande gekommen ist und Zwangsmaßnahmen in doch erheblichem Umfang erforderlich wurden. „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für ihren heutigen Einsatz. Mein Dank gilt sowohl dem Gerichtsvollzieher und der Polizei aber auch den Unterstützern, wie dem THW und dem TBZ“, so Oberbürgermeister Faber.  

Der Auftrag der Ratsversammlung, als Grundlage für Entscheidungen über die Zukunft des Flensburger Hafens im Rahmen Vorbereitender Untersuchungen Vorschläge für Zwischen- und Dauernutzungen zu entwickeln, kann nun, nachdem nahezu alle Grundstücke auf der Hafenostseite entweder in die Verfügungsgewalt der Stadt selbst oder ihrer „Töchter“ zurückgefallen sind bzw. in den nächsten Jahren zurückfallen werden, zielorientiert und planmäßig fortgesetzt werden. „Es ist mir wichtig, dass alle 93.000  Flensburgerinnen und Flensburger sich in die weitere Entwicklung einbringen können, nicht nur einige Wenige“. Dies kann z. B. durch die Aufforderung erfolgen, Vorschläge für Zwischennutzungen vorzutragen, aber auch durch Beteiligung an entwickelten Vorschlägen, Planungen etc.. Dazu sind auch die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer der Harniskaispitze, die sich konfliktfrei verhalten haben, aufgerufen.  

Das Angebot, zwischen allen Beteiligten, insbesondere auch unter Einbeziehung der Ratsfraktionen, die Erforderlichkeit planungsrechtlich eine Fläche für eine Bauwagensiedlung im Stadtgebiet zu definieren, gilt unverändert. „Das Angebot, offen über mögliche Plätze für alternative Wohnformen, wie etwa Wagenburgen, zu diskutieren und dafür geeignete Plätze zu identifizieren steht und ist von unserer Seite auch ernst gemeint. Dies ist eine wichtige und richtige Diskussion, die jedoch unabhängig vom Standort Harniskaispitze geführt werden muss“, unterstreicht Oberbürgermeister Simon Faber den Ansatz.  

Ein erstes Gespräch unter Beteiligung einer weiteren Bauwageninitiative aus Flensburg wird bereits Ende dieser Woche stattfinden. Die sich anschließende Diskussion wird im Zuge der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes, die zur Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen in Flensburg bereits beschlossen worden ist, geführt werden müssen.  

„Der im Ratsbeschluss vom 26.03.2015 vorgesehene Ideenwettbewerb soll nun auch kurzfristig begonnen werden“, unterstreicht Oberbürgermeister Simon Faber.    

Zeitablauf Grundstücksrückgabe Harniskaispitze:  

  17.12.2013 Urteil des Landgerichts zur Rückgabe des Grundstücks an die Stadt Flensburg  

11.12.2014 Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig zur Rückgabe des Grundstücks an die Stadt Flensburg  

26.03.2015 Grundsatzbeschluss zu vorbereitenden Untersuchungen der Flensburger Ratsversammlung  

02.03.2015 – 07.01.2016 Gespräche der Verwaltung und Politik mit den Bewohnern der „Luftschloßfabrik“  

05.10.2015 Bericht zur aktuellen Situation im Flensburger Hauptausschuss durch Helmut Pagel, Geschäftsführer des zuständigen Sanierungsträgers  

31.01.2016 Frist des  Gerichtsvollziehers zur freiwilligen Räumung des Grundstücks durch die Bewohner der „Luftschloßfabrik“  

03.02.2016 Räumung im Rahmen einer Ersatzvornahme nach verstrichener Frist

PM: Stadt Flensburg

Nächster Beitrag

„Klasse-Klima“ in Flensburger Schulen und Kitas

Die Stadt Flensburg und der Klimapakt Flensburg e.V. laden am Donnerstag den 25.02.2016 von 15.00 bis circa 16.30 Uhr zur öffentlichen Auftaktveranstaltung des Energiespar-Beteiligungsmodells für Schulen und Kindertagesstätten in die Bürgerhalle Flensburg (Rathaus) ein. Vor Ort werden den teilnehmenden Bildungseinrichtungen Startmaterialien übergeben und im Anschluss können Sie sich auf dem […]