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Ist für eine Außenraumüberdachung in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung notwendig?

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Redakteur

Der Sommer steht vor der Tür und mit warmen Temperaturen verbringt man immer mehr Zeit im Freien. Dies ist daher genau der richtige Zeitpunkt, sich über eine geeignete Außenraumüberdachung Gedanken zu machen. Denn mit einer richtigen Überdachung kann man sich vor starken Sonnenstrahlen schützen und selbst bei Wind oder sogar Regen den Garten und die Natur genießen. Doch um eine Überdachung im eigenen Garten installieren zu können, müssen einige Vorschriften beachtet werden, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.

Foto: Presse UNOPIA

Es gibt unterschiedlichste Typen von Außenraumüberdachungen. Der Trend geht immer mehr in Richtung Holz-Pergolen, da sie resistent und wetterbeständig sind und durch Kletterpflanzen oder Bambus verkleidet werden können. Aber auch eine Pergola aus Aluminium wie zum Beispiel diese von Unopiu hat ihre Vorteile, da ihre Lamellen mechanisch verstellbar sind. Überdies sind auch transparente Überdachungen aus Glas oder Plexiglas, die auch seitlich vor Wind und Regen Schutz bieten, sehr beliebt.

Ob eine Genehmigung benötigt wird, hängt oft davon ab, ob es sich um ein frei stehendes Gerüst oder aber eine am Haus befestigte Erweiterung handelt. In jedem Fall muss der Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde eingehalten werden, wobei bei Reihenhäusern die Vorgaben oftmals noch strenger sind.

Eine Markise wird meist nicht als wirkliche Bebauung angesehen, ein Carport oder eine Pergola als feste Struktur aber schon. Hier variieren die Vorschriften aber oftmals auch schon von Gemeinde zu Gemeinde, weshalb es ratsam ist, sich vorab beim zuständigen Bauamt zu informieren. Die Gesetze können nämlich auch geändert bzw. novelliert werden.

In Schleswig-Holstein sind Überdachungen in der Regel genehmigungsfrei, es kommt hierbei jedoch auf die Höhe und den Abstand zu Nachbargrundstücken an. Was die Pergolen und Markisen angeht, sind diese nach § 63 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein Pergolen und Markisen verfahrensfrei, sie können also ohne Baugenehmigung installiert werden. Auch Carports und Garagen sind verfahrensfrei, für Gewächshäuser gilt Verfahrensfreiheit bis zu 5m Firsthöhe und höchstens 100 m² Grundfläche und für Überdachungen ebenerdiger Terrassen gilt sie bei einer Fläche bis zu 30m² und einer Tiefe bis zu 3m.

Es ist aber trotzdem empfehlenswert, beim zuständigen Bauamt nachzufragen. Hier erhält man ausführliche Informationen auch zu Sonderfällen und erfährt mehr über die jeweiligen Bestimmungen der Kommunen und Gemeinden. Wie in den meisten Bundesländern gibt es unzählige Vorschriften und Bebauungspläne, wer also keine böse Überraschung erleben möchte, sollte lieber einen Termin beim örtlichen Bauamt ausmachen und zur Sicherheit auch schon gleich wichtige Unterlagen wie die Baubeschreibung, den Lageplan des Baugrundstücks vom Katasteramt und die Baubeschreibung des Projektes mitbringen.

PM: CIS

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