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Flensburger Beachclub 2015: Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen

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Redakteur

Damit der Beachclub auch in diesem Jahr wieder seinen Betrieb aufnehmen kann, sind verschiedene Erlaubnisse erforderlich. Dies ist zum einen die gaststättenrechtliche Konzession, die nach Prüfung der Antragsunterlagen durch die Ordnungs- und Gewerbeverwaltung der Stadt Flensburg erteilt wird. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Daneben bedarf es für die öffentliche Fläche an der Hafenspitze einer Sondernutzungserlaubnis auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung. Hierfür ist das Technische Betriebszentrum zuständig. Im Zusammenhang mit dem Beachclub 2014 hat der städtische Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung im Februar 2014 nicht nur Kriterien, sondern auch Verfahrensvorschläge für die Entscheidung über die Erteilung der künftigen Sondernutzungserlaubnisse festgelegt.

Danach sind die Anträge, die fristgerecht beim TBZ eingehen und die die Anforderungen erfüllen, dem Verwaltungsrat des TBZ zur Auswahl vorzulegen. Für die Vorberatung sind eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des SUPA, des Fachbereiches Entwicklung und Innovation, der Ordnungsbehörde, des TBZ und der Vorsitzende des TBZ-Verwaltungsrates zusammengekommen. Diese Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich eine erste Empfehlung abgegeben. Zurzeit wird verwaltungsintern geprüft, ob dieser Empfehlung gefolgt werden kann.



In seiner Sitzung am 18.03.2015 soll der Verwaltungsrat dann abschließend empfehlen, welcher Antragssteller die Beachclub-Sondernutzungserlaubnis für 2015 vom TBZ erhalten soll.

Dieses Verfahren gilt zunächst längstens für die Entscheidung über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bis 2016 (Ende der Bindungsfrist der Städtebauförderungsmittel). Zur dauerhaften Lösung des Themas Beach-Club ist ein Planverfahren erforderlich. Daher soll parallel dazu eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen. Ziel ist es, die Fläche ab 2017 langfristig für eine saisonale Nutzung verpachten zu können.

PM. Stadt Flensburg

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